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AGB

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines
Für alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten ausschließlich die nach-stehenden Bedingungen. Der Besteller erklärt sich durch Erteilung eines Auftrages mit diesen in vollem Umfang einverstanden. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie besonders vereinbart und von uns schriftlich bestätigt wurden. Durch Abänderung einzelner Bedingungen werden die übrigen nicht berührt.

2. Angebote
Angebote sind stets, auch wenn nicht besonders verabredet, freibleibend.

3. Preise
Unsere Preise sind freibleibend und gelten ab Lieferstelle ausschließlich Verpackung, Porto, Fracht, sonstiger Ver-sandspesen, Versicherung, Zoll und Montage. Die zwischen Abschluss und Lieferung etwa eintretende Erhöhung der Preis-berechnung zugrunde liegenden Löhne, Rohmaterialpreise, Frachten, Steuern, Zölle, Abgaben oder sonstige Lasten oder das Inkrafttreten neuer solcher Belastungen berechtigen uns, soweit dies gesetzlich zulässig ist, zu einer angemessenen Preis-erhöhung. Für die Berechnung ist die bei uns festgestellte Stückzahl maßgebend.

4. Lieferung
Teillieferungen dürfen vom Käufer nicht zurückgewiesen werden. Die Folgen höherer Gewalt, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Mangel an Roh- und Hilfsstoffen zur Zeit der Herstellung und andere un-vorhergesehene Umstände bei uns und den Lieferanten berechtigen uns, die Lieferverbindlichkeiten ganz oder teilweise aufzuheben. Die Nichteinhaltung bestätigter Lieferfristen berechtigt nicht zur Geltendmachung von Schaden-ersatzansprüchen oder zur Auftragsstreichung. Zu einer Nachlieferung der ausgefallenen Warenmenge sind wir berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel erfolgt mangels besonderer Weisungen nach bestem Ermessen ohne irgendwelche Haftung für billigste und schnellste Verfrachtung. Die Verpackung erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart, nach unserem Ermessen. Sie wird zu den gültigen Preisen berechnet.

5. Gewährleistung
Wir gewährleisten, dass unsere Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Verjährungsfrist der Ansprüche des Käufers bei Mängeln beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit der Lieferung. Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind: un-geeignete oder unsachgemäße Verwendung bzw. Lagerung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung oder Verschleiß, insbesondere bei Geräten und Teilen, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit einem nach Art ihrer Verwendung vorzeitigen Verbrauch unterliegen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung sowie dem Bestimmungszweck zuwider laufende oder sonstige artfremde Einflüsse. Die Behebung von Mängeln durch den Käufer darf nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Für seitens des Käufers oder Dritter ohne unser Einverständnis vor-genommene Instandsetzungsarbeiten wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

6. Anwendungstechnische Beratung, Änderungsvorbehalt
Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der bezogenen Ware liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers. Die anwendungs-technische Beratung des Verkäufers in Wort und Schrift gilt nur als unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug auf etwaige Schutz-rechte Dritter und befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der Produkte auf ihre Eignung für die beab-sichtigten Verfahren und Zwecke. Sollte dennoch eine Haftung des Verkäufers in Frage kommen, so ist diese auf den Wert der vom Verkäufer gelieferten Ware begrenzt. Konstruktions-änderungen bleiben vorbehalten.

7. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der bestehenden Geschäfts-verbindung getilgt hat. Wird die gelieferte Ware oder Teile davon in einen anderen Gegenstand eingebaut, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht; vielmehr gilt Miteigentum nach den Wertverhältnissen an dem neuen Gegenstand als vereinbart. Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiter zu verarbeiten oder zu veräußern.

8. Zahlung
Zahlungen sind 30 Tage nach Ausstellungsdatum netto ohne jeden Abzug frei unserer Zahlstelle zu leisten. Bei Zahlung innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2% Skonto vergütet. Skontoabzug wird nur anerkannt, soweit sämtliche der mit Skontoabzug zu begleichenden Forderungen vor-gehenden Verbindlichkeiten abgedeckt sind. Eingehende Zahlungen werden, soweit mehrere Forderungen offen stehen, ohne Rücksicht auf die Angaben des Käufers grundsätzlich auf die älteste Forderung angerechnet.

9. Zeichnungen
Zeichnungen, Unterlagen und Entwürfe dürfen vom Empfänger irgendwelchen dritten Personen nicht bekannt gegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zum vollen Schadenersatz. Mit Angeboten übersandte Zeichnungen oder Unterlagen sind vom Empfänger sofort zurückzugeben, wenn ein Auftrag nicht erteilt wird.

10. Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Verkäufers richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Ziffern getroffenen Regelungen. Alle dort nicht genannten Ansprüche des Käufers sowie Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch die außer-vertragliche Haftung sowie die Haftung für Folgeschäden sind – soweit rechtlich zulässig – aus-geschlossen, im übrigen sind sie in jedem Falle der Höhe nach auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt.

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der BRD. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

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